Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.10.1965

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1965 - III ZR 10/64   

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https://dejure.org/1965,1198
BGH, 28.06.1965 - III ZR 10/64 (https://dejure.org/1965,1198)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1965 - III ZR 10/64 (https://dejure.org/1965,1198)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1965 - III ZR 10/64 (https://dejure.org/1965,1198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außergerichtliche Vereinbarung als teilweise Auseinandersetzung unter Miterben über einen Teil des vorhandenen Barguthabens sowie über das zum Nachlass gehörende Handelsgeschäft - Gesonderte Regelung der Gegenleistung für die Übernahme des Handelsunternehmens - ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Die Auseinandersetzung ist erst vollzogen, wenn die Erbengemeinschaft ihr Vermögen in Erfüllung eines Auseinandersetzungsvertrages auf die Miterben übertragen hat (vgl. BGH-Urteil vom 28. Juni 1965 III ZR 10/64, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts - und Bankrecht - WM - 1965, 1155).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten

    Entsprechendes gilt für den Fall, in dem ein zum Bauleiter bestellter Architekt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden ist (BGH Urteil vom 12. Oktober 1965 - 1 StR 337/65 - BB 1965, 1373).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 48/87

    Gerichtliche Gestaltungsfreiheit bei Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

    Es verkennt nicht, daß ein werbendes Unternehmen durch Verpflichtungsgeschäft im ganzen verkauft und verpachtet werden kann (vgl. BGH Urteil vom 28. Juni 1965 - III ZR 10/64 - BB 1965, 1373, 1374) und es dementsprechend auch in einem Auseinandersetzungsvertrag möglich sein muß, die globale Übertragung eines solchen Unternehmens auf einen Teilhaber zu vereinbaren.
  • OLG Naumburg, 12.02.2002 - 2 U (Lw) 6/00

    Schadensersatzansprüche aus einem Kreispachtverhältnis

    Die Erbauseinandersetzungsvereinbarungen haben nicht nur (schuldrechtlich) verpflichtenden, sondern auch (dinglichen) Verfügungscharakter (vgl. Staudinger/Werner, BGB, 13. Aufl., § 2042 Rdn. 60 unter Bezugnahme auf BGH, BB 1965, 1373 f.), so dass der Rechtserwerb im Hinblick auf die Schadensersatzansprüche mit Abschluss der Vereinbarungen vom 10.04.
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 62/82

    Revision in einem Scheidungsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der

    Ein solches kann nicht durch einen Globalakt übernommen werden, sondern nur durch die Einzelübertragung aller zum Unternehmen gehörigen Gegenstände nach den für sie maßgebenden Vorschriften, die erfahrungsgemäß einige Zeit beansprucht (vgl. dazu im einzelnen - für den rechtsähnlichen Fall der Erbauseinandersetzung - BGH, Urteil vom 28. Juni 1965 - III ZR 10/64 - BB 1965, 1373).
  • BFH, 10.02.1987 - VIII R 297/81

    Rechtswidrigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides wegen mangelhafter

    Eine gegenständliche Teilauseinandersetzung, d. h. eine auf einzelne Nachlaßgegenstände beschränkte Auseinandersetzung, ist zwar bürgerlich-rechtlich zulässig (vgl. BGH-Urteil vom 28. Juni 1965 III ZR 10/64, Wertpapier-Mitteilungen 1965, 1154); sie ist aber - wie jede Auseinandersetzung - nur als Vereinbarung unter Miterben möglich (Staudinger / Werner, a. a. O., § 2042 Rzn. 1, 22, 30).
  • LG Dortmund, 01.07.2008 - 9 T 267/08

    Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Veräußerung des

    Diese dingliche Teilung muss nach den Übertragungsvorschriften vor sich gehen, die für das fragliche Recht gelten, also bei Grundstücken nach den §§ 873 und 925 BGB durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch ( BGH BB 1965, 1373 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1965 - 1 StR 337/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1250
BGH, 12.10.1965 - 1 StR 337/65 (https://dejure.org/1965,1250)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1965 - 1 StR 337/65 (https://dejure.org/1965,1250)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1965 - 1 StR 337/65 (https://dejure.org/1965,1250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stellung eines bauleitenden Architekten als Garant zur Verhütung von Gefahren für das von ihm zu überwachende Bauvorhaben - Umfang der Aufsichtstätigekeiten eines bauleitenden Architekten - Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 160
  • BB 1965, 1373
  • DB 1965, 1855
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63

    Vernehmung eines sein Geständnis widerrufenden Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 337/65
    Hierin kann ein zur Aufhebung führender Verfahrensverstoß schon deshalb nicht erblickt werden, weil keiner der Verfahrensbeteiligten widersprochen hat (BGHSt 19, 93, 97) [BGH 19.06.1963 - 2 StR 179/63] .
  • BGH, 31.08.1951 - 4 StR 427/51
    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 337/65
    Richtig ist, daß nach ständiger Rechtsprechung das Gericht oder sein Vorsitzender zur Frage der Vereidigung eines Sachverständigen Stellung zu nehmen hat (BGH NJW 1952, 233; MDR 1965, 313).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten

    Entsprechendes gilt für den Fall, in dem ein zum Bauleiter bestellter Architekt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden ist (BGH Urteil vom 12. Oktober 1965 - 1 StR 337/65 - BB 1965, 1373).
  • BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Frage der Vereidigung des

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof, wie dem Beschwerdeführer einzuräumen ist, wiederholt ausgesprochen, daß das Gericht nach § 79 Abs. 1 StPO gehalten sei, zur Frage der Vereidigung des Sachverständigen Stellung zu nehmen; sofern die Entscheidung nicht ausdrücklich bekannt gemacht werde, müsse jedenfalls den Umständen zu entnehmen sein, daß sich das Gericht stillschweigend schlüssig geworden sei (vgl. 4 StR 427/51, Urteil vom 31. August 1951 in NJW 1952, 233; 3 StR 420/55 vom 12. Januar 1956; 1 StR 337/65 vom 12. Oktober 1965).

    Das Urteil des 1. Strafsenats (1 StR 337/65) beruht nicht auf der hier abgelehnten Meinung.

  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 62/82

    Revision in einem Scheidungsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der

    Ein solches kann nicht durch einen Globalakt übernommen werden, sondern nur durch die Einzelübertragung aller zum Unternehmen gehörigen Gegenstände nach den für sie maßgebenden Vorschriften, die erfahrungsgemäß einige Zeit beansprucht (vgl. dazu im einzelnen - für den rechtsähnlichen Fall der Erbauseinandersetzung - BGH, Urteil vom 28. Juni 1965 - III ZR 10/64 - BB 1965, 1373).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07

    Strafrecht - Strafrechtliche Konsequenzen eines Balkonabsturzes für Bauträger?

    Anderes gilt nur dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt, welche ein eigenes Tätigwerden erfordert (vgl. Senat aaO; BGHSt 19, 286, 288 f; BGH MDR 1966, 160).
  • LG Dortmund, 29.09.2008 - 9 T 267/08

    Zustimmungsfreie Übertragung vonSondereigentum bei Erbengemeinschaft

    Diese dingliche Teilung muss nach den Übertragungsvorschriften vor sich gehen, die für das fragliche Recht gelten, also bei Grundstücken nach §§ 873 und 925 BGB durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch (BGH, BB 1965, 1373).
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